Laut SIA Norm 271 müssen in der Regel alle Dächer ein Gefälle von mindestens 1.5% aufweisen.
Ausnahmen sind hier beschrieben.

Bei folgenden Dächern muss ein Gefälle von mindestens 1,5% eingehalten werden:

  • Balkonen, begehbaren Dächern und Terrassen
  • Dächern ohne Schutz- und Nutzschichten (Nacktdächer)
  • nicht belüfteten Holzkonstruktionen

Bei Balkonen und Terrassen muss das Gefälle immer vom Anschluss wegführen.

Das Gefälle kann mithilfe der Unterkonstruktion oder der Wärmedämmung ausgebildet werden.