Laut SIA Norm 271 müssen in der Regel alle Dächer ein Gefälle von mindestens 1.5% aufweisen.
Ausnahmen sind hier beschrieben.
Bei folgenden Dächern muss ein Gefälle von mindestens 1,5% eingehalten werden:
- Balkonen, begehbaren Dächern und Terrassen
- Dächern ohne Schutz- und Nutzschichten (Nacktdächer)
- nicht belüfteten Holzkonstruktionen
Bei Balkonen und Terrassen muss das Gefälle immer vom Anschluss wegführen.
Das Gefälle kann mithilfe der Unterkonstruktion oder der Wärmedämmung ausgebildet werden.