Ausnahmeregeln für Dächer mit Gefälle kleiner als 1.5% sind in der SIA Norm klar umschrieben.
Für folgende Dächer sind keine Ausnahmen erlaubt:
- Balkone, begehbare Dächer und Terrassen
- Dächer ohne Schutz- und Nutzschichten (Nacktdächer)
- nicht belüftete Holzkonstruktionen
Bei Dächern mit Gefälle kleiner als 1.5% sind folgende Punkte einzuhalten:
- Die Dampfbremse muss als Bauzeitabdichtung ausgeführt werden. Bituminös mind. Dicke 3.0 mm
- Bei einer Unterkonstruktion aus Trapezblech muss eine Verlegehilfe eingebaut werden
- Bei bituminösen Abdichtungen muss die 2. Lage mind. 5.0 mm dick und wurzelfest sein
- Bei Abdichtungen aus Kunststoff muss die Dicke der Dichtungsbahn mind. 1.8 mm sein
- Bei Begrünungen muss eine Drainageschicht eingebaut werden (die Vegetationsschicht darf nicht im Wasser liegen)
- Dachwassereinläufe sind mind. 2.0 cm abzusenken
- Tagesabschottungen müssen unterlaufsicher ausgeführt werden
- Pro Abschottungsfeld ist mindestens 1 Kontrollstutzen einzubauen
- Bei Dächern mit der Wärmedämmung über der Abdichtung ist kein Gegengefälle zulässig (Wasserlachen)