Ausnahmeregeln für Dächer mit Gefälle kleiner als 1.5% sind in der SIA Norm klar umschrieben.

Für folgende Dächer sind keine Ausnahmen erlaubt:

  • Balkone, begehbare Dächer und Terrassen
  • Dächer ohne Schutz- und Nutzschichten (Nacktdächer)
  • nicht belüftete Holzkonstruktionen

Bei Dächern mit Gefälle kleiner als 1.5% sind folgende Punkte einzuhalten:

  • Die Dampfbremse muss als Bauzeitabdichtung ausgeführt werden. Bituminös mind. Dicke 3.0 mm
  • Bei einer Unterkonstruktion aus Trapezblech muss eine Verlegehilfe eingebaut werden
  • Bei bituminösen Abdichtungen muss die 2. Lage mind. 5.0 mm dick und wurzelfest sein
  • Bei Abdichtungen aus Kunststoff muss die Dicke der Dichtungsbahn mind. 1.8 mm sein
  • Bei Begrünungen muss eine Drainageschicht eingebaut werden (die Vegetationsschicht darf nicht im Wasser liegen)
  • Dachwassereinläufe sind mind. 2.0 cm abzusenken
  • Tagesabschottungen müssen unterlaufsicher ausgeführt werden
  • Pro Abschottungsfeld ist mindestens 1 Kontrollstutzen einzubauen
  • Bei Dächern mit der Wärmedämmung über der Abdichtung ist kein Gegengefälle zulässig (Wasserlachen)